top of page

HANS FRANK

 

(1900 bis 1946)

 

 

Hans Frank war schon im Jahre 1923 in die NSDAP eingetreten, gehörte also zu den frühen Parteiangehörigen und beteiligte sich im selben Jahr am sog. Hitlerputsch im München, der zum Ziel hatte, die demokratisch gewählte Regierung der Weimarer Republik mit Gewalt zu stürzen. In den 20er vertrat er seiner Ausbildung eines Anwaltes entsprechend, zahlreiche Nationalsozialisten vor Gericht. Schnell machte Frank nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler seit 1933 Karriere, zunächst als bayerischer Justizminister, dann als Minister ohne festen Geschäftsbereich. 

 

Wirkliche Macht erhielt Hans Frank seit 1939 als Stellvertreter Hitlers im neu geschaffenen Generalgouvernement, also in den besetzten Gebieten Polens, die nicht in das „Reich“ eingegliedert wurden. Er hatte wenig treue Anhänger und Freunde, lag oft im Streit mit Himmler und seiner SS und Propagandaminister Joseph Goebbels bezeichnete ihn süffisant als „König von Polen“. Vor allem schätze er Kunst und Musik und besaß einen Hang zur Selbstinszenierung. Sein Verantwortungsbereich war nur die Zivilverwaltung des GG, während Polizei und SS direkt Himmler unterstand. Als Generalgouverneur war er in der Lage Recht zu sprechen, ohne demokratisch legitimiert zu werden. Dieses Privileg nutzte er schamlos aus um die von Hitler vorgegebenen Ziele zu erfüllen, welche lauteten:

 

  1. „Es muss verhindert werden das sich eine polnische Intelligenz zur Führer-

schicht aufmacht.“

  1. „Der Generalgouverneur soll der pol. Nation nur geringe Lebensmöglichkeiten geben.“

  2. „Es muss Vorsorge getroffen werden, dass die Wehrmacht das GG als Aufmarschgebiet nutzen kann. Es müssen Straßen und Bahngleise ausgebaut werden.“

 

Das waren Franks Hauptaufgaben, welche er mit allen Mitteln umsetzen konnte. In seine Kompetenzen griffen neben Himmler als Führer der SS und der Polizei, auch Hermann Göring im Falle der Enteignung von Juden und Polen, Albert Speer als Rüstungsminister und Sauckel als Generalbevollmächtigter des Arbeitseinsatzes ein.

Als erste Maßnahme in seinem Amt erließ Frank die Arbeitspflicht für Polen und den Arbeitszwang für Juden. Weiterhin drohte in seiner Verordnung zur Bekämpfung von Gewalttaten, in 7 von 14 Paragraphen mit der Todesstrafe. Seine brutale Vorgehensweise gegenüber der polnischen Bevölkerung wird spätestens am 11.11.1939 deutlich, denn an diesem Tag wurden antideutsche Plakate an Hauswände geklebt woraufhin die Anordnung ausgegeben wurde in jedem Haus mit einem solchen Plakat einen männlichen Bewohner zu erschießen.

Im allgemeinen war er bestrebt der Unterdrückung der Menschen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Dies zeigt sich allein an den 225 Paragraphen die Frank vom 26.10.1939 bis zum 01.05.1940 erließ oder anders ausgedrückt: „Recht ist, was der deutschen Gemeinschaft in ihrem Schicksalskampf zum Segen gereicht wird.“

Dazu zählte auch die landwirtschaftliche Ausbeutung  des General-Gouvernements indem die polnischen Bauern große Teile ihrer Ernte an die deutschen Besatzer abgeben mussten. Durch diese Abgaben wurde die deutsche Bevölkerung zum Teil versorgt. Nahrungsmittel für Polen wurden rationalisiert und das so streng, das viele Menschen an Hunger litten. Des weiteren wurden Millionen von Zwangsarbeitern in „das Reich“  deportiert und arbeiteten dort hauptsächlich in Rüstungsbetrieben und in der Landwirtschaft.

Trotz der Härte mit der Frank die Forderungen Hitlers umsetzte, war er in NSDAP-Kreisen nicht sonderlich beliebt. Ihm fehlte in erster Linie das Charisma und zweitens führte er den ungebildeteren Parteimitgliedern ihre Unwissenheit vor Augen in dem er lateinische Ausdrücke verwendete.

Hier zeigt sich der große Widerspruch in der Person Franks, denn er war kein Barbar im herkömmlichen Sinne, da er humanistisch (Gewaltfreiheit, Toleranz) erzogen wurde und er Kontakt zu Intellektuellen dieser Zeit hegte. Doch wenn wir den Moralwerten der NS-Ideologie folgen, stellen wir fest, dass Frank seine Politik entsprechend der nationalsozialistischen Ziele umsetzte. Das Rückrat, sich diesen Verbrechen entgegen zustellen besaß er nicht, denn buhlte Frank auch um die Gunst Hitlers.

 

Hans Frank wurde 1946 als einer der Hauptangeklagten im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. Er war verantwortlich für Verfolgung, Ermordung vieler Menschen, so auch der polnischen Eliten genannt „Intelligencja“  aber auch für die Zwangsdeportation von Tausenden Menschen zur Arbeit ins Reichsinnere. 

  • Wix Facebook page
  • Wix Google+ page
  • vimeo
  • Twitter Clean
  • facebook
bottom of page